Bewertung: Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 01.01.2024

Das BMF hat die Vervielfältiger bekannt gegeben, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab 01.01.2024 berechnet wird (BMF, Schreiben v. 01.12.2023 – IV D 4 – S 3104/19/10001 :009).

 

Hinweis:

Das Schreiben mit der Anlage zu § 14 Absatz 1 BewG ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.