DSGVO: Geldbuße bei Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung
Der EuGH hat die Voraussetzungen präzisiert, unter denen die nationalen Aufsichtsbehörden eine Geldbuße gegen einen oder mehrere für die Datenverarbeitung Verantwortliche wegen Verstoßes gegen die DSGVO verhängen können (EuGH, Urteile v. 05.12.2023 – C-683/21 „Nacionalinis visuomenės sveikatos centras“ und C-807/21 „Deutsche Wohnen“).