Die Änderungen ab Februar 2024

Im Februar 2024 wird sich wieder vieles für die Menschen in Deutschland ändern.

Eine Übersicht über die Änderungen und Neuerungen erhalten Sie hier.

Ab nächstem Monat ändert sich für die Menschen in Deutschland wieder einiges.

So wird die Ersatzfreiheitsstrafe gemindert und die Zuzahlung zu Medikamenten neu geregelt.

Hier erfahren Sie alles Weitere im Detail.

 

Änderung ab Februar 2024: Weniger Geld für überschüssigen Solarstrom

Diese Neuerung betrifft alle Haushalte, die Solaranlagen installieren möchten.

Wer sich jetzt eine Solaranlage auf dem Dach installiert und den überschüssigen Strom gegen Entgelt ins Netz einspeisen möchte, bekommt ab dem 1. Februar 2024 etwas weniger.

Die Vergütung für den überschüssigen Strom wird halbjährlich um 1 Prozent gesenkt.

Bisher betrug die Vergütung 8,2 Cent pro kWh.

Sie sinkt zum 1. Februar auf 8,1 Cent pro kWh.

 

Im Februar 2024 startet Pilotprojekt: Viertagewoche bei vollem Lohn

50 Unternehmen aus Deutschland führen am 1. Februar 2024 eine veränderte Arbeitszeit ein.

Bei vollem Lohnausgleich wird die Arbeitszeit auf eine Viertagewoche reduziert.

Das Projekt soll sechs Monate dauern und anschließend wissenschaftlich ausgewertet werden. Getestet werden soll, ob ein Absenken der Arbeitszeit mit einer Produktivitätssteigerung einhergeht.

 

Wichtig im Februar: Schaltjahr 2024 bringt zusätzlichen Tag im Februar

Hierbei handelt es sich nicht um eine Änderung, doch um ein Ereignis, das nur alle paar Jahre stattfindet.

Im Jahr 2024 haben wir aufgrund eines Schaltjahres einen zusätzlichen Tag, den 29. Februar 2024.

Das bedeutet, dass das Jahr einen Tag länger ist und endlich einige ihren Geburtstag wieder an ihrem eigentlichen Tag feiern können.

 

Ab Februar 2024 ändert sich die Regelung um die Ersatzfreiheitsstrafe

Ab 1. Februar 2024 wird die Ersatzfreiheitsstrafe, die bisher 1:1 in Hafttage umgerechnet wurde, halbiert.

Die Änderung betrifft Personen, die eine Geldstrafe nicht bezahlen können und insbesondere sozial Benachteiligte.

Ursprünglich sollte diese Gesetzesänderung bereits im Oktober letzten Jahres in Kraft treten, wurde jedoch aufgrund von IT-Umstellungen, die mehr Zeit als erwartet in Anspruch nahmen, verschoben.

 

Gesetzliche Neuregelung der Zuzahlung zu Medikamenten ab Februar 2024

Im Februar 2024 tritt eine gesetzliche Neuregelung in Kraft, die die Zuzahlung zu Medikamenten vereinfacht.

Die Zuzahlung richtet sich künftig nach der Packungsgröße und ist für mehrere kleine Packungen und/oder eine große Packung mit gleicher Menge gleich.

Bisher musste für jede einzelne Packung eine Zuzahlung geleistet werden, auch wenn nur Teilmengen vorhanden waren.

 

Gesetzliche Änderung ab Februar 2024: Herkunft von Fleisch muss angegeben werden

Ab dem 1. Februar 2024 gibt es eine Änderung in der Lebensmittelkennzeichnung.

Die Angabe der Herkunft von losem Ziegen-, Schaf-, Geflügel- und Schweinefleisch, das zum Verkauf angeboten wird, wird gesetzlich vorgeschrieben.

Wichtig in der Angabe sind der Ort der Aufzucht und der Ort der Schlachtung.

Auch wenn das Fleisch überwiegend aus der gleichen Herkunft stammt und nur geringe Mengen aus anderen Quellen zugekauft wurden, muss dies entsprechend angegeben werden.

Bei Hackfleisch oder Teilstücken genügt die Angabe „aufgezogen und geschlachtet in der EU“ oder „außerhalb der EU“.

Fleisch ohne obligatorische Herkunftsangabe darf noch bis zum Aufbrauchen verkauft werden.