Angabe der Unternehmensnummer der Unfallversicherung seit 01.01.2024 Pflichtangabe bei Beantragung einer neuen Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit
Die Deutsche Rentenversicherung informiert:
Betriebliche Angaben zum Beschäftigungsbetrieb um UNR.S erweitert.
Ab 2024 muss das Ordnungsmerkmal der Unfallversicherung, die Unternehmensnummer, mit der Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit (BA) gekoppelt werden.
Diese Neuerung durch das 8. SGB IV-ÄndG führt zu Änderungen bei der Beantragung einer neuen Betriebsnummer.
Bei bestehenden Betriebsnummern werden „Initialmeldungen“ an die BA aus den Entgeltabrechnungsprogrammen erzeugt.
Antrag auf Betriebsnummer ab 1. Januar 2024
Ab dem 1. Januar 2024 gehört die UNR.S (Unternehmensnummer) zu den für die Beantragung einer Betriebsnummer (BBNR) notwendigen betrieblichen Angaben nach § 18i Abs. 2 SGB IV n. F.
Diese Gesetzesänderung wirkt sich auf die Betriebsnummernvergabe aus.
Bei Beantragung einer Betriebsnummer muss die UNR.S (Unternehmensnummer) im elektronischen Betriebsnummern-Antrag angegeben werden.
Zunächst muss der Unternehmer also die UNR.S nach § 136a SGB VII bei seinem zuständigen Unfallversicherungsträger beantragen.
Für Unternehmen ist dies ein zeitliches Problem z.B. bei der Abgabe von Sofortmeldungen in Neugründungsfällen.