Beiträge zu einer schweizerischen öffentlich-rechtlichen Pensionskasse

Bei über­obliga­torischen Arbeit­geber­beiträgen an eine schweize­rische öffent­lich-recht­liche Pensions­kasse handelt es sich um Arbeits­lohn, der dem Arbeit­nehmer im Zeitpunkt der Beitrags­leistung zufließt. Sie sind keine gemäß § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG steuer­freien Zukunfts­siche­rungs­leistun­gen (BFH, Urteil v. 12.10.2023 – VI R 46/20; veröf­fent­licht am 15.02.2024).