Im Jahr 2024 zu erwartende Entscheidungen

Das BVerfG hat am 13.03.2024 seinen Jahresbericht 2023 veröffentlicht. Darin informiert das Gericht u. a. über die im Jahr 2024 zu erwartenden Entscheidungen von besonderem Interesse.

Nachfolgend eine Auflistung der Verfahren mit steuerrechtlichem Bezug:

  • Tübinger Verpackungssteuer: Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des BVerwG Urteil v. 24.05.2023 – 9 CN 1/22 sowie gegen eine Satzung der Universitätsstadt Tübingen über die Erhebung einer Steuer auf nicht wiederverwertbare Verpackungen (Einwegverpackungen) und nicht wiederverwendbares Geschirr (Einweggeschirr) sowie auf nicht wiederverwendbares Besteck (Einwegbesteck); Az. beim BVerfG: 1 BvR 1726/23 (zum Thema s. Wienbracke, NWB 2/2024 S. 97 sowie unsere Online-Nachricht v. 25.05.2023).
  • Erbschaftsteuer auf Privatvermögen: Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen beim Übergang betrieblichen Vermögens gem. §§ 13a, 13b, 13c, 19, 19a, 28a des ErbStG 2016 und § 203 BewG mit dem Grundgesetz vereinbar sind oder ob sie Erwerberinnen und Erwerber, für die genannte Normen keine Anwendung finden, in verfassungsrechtlich zu beanstandender Weise benachteiligen; Az. beim BVerfG: 1 BvR 804/22 (s. zum Thema unsere Online-Nachricht v. 12.04.2023).
  • Normenkontrollverfahren zur Bewertung: Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob § 12 Abs. 3, § 16 Abs. 1 und § 19 Abs. 1 ErbStG, zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl I S. 2947), mit dem Grundgesetz unvereinbar ist; Az. beim BVerfG: 1 BvF 1/23.
  • Normenkontrollverfahren zur Mindestbesteuerung: Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des BFH zur Frage, ob die sog. Mindestbesteuerung im Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht (§ 8 Abs. 1 KStG 2002 i.V.m. § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG 2002 sowie § 10a Satz 2 GewStG 2002) dann gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt, wenn ein sogenannter Definitiveffekt eintritt, das heißt wenn es zu einer vollständigen Beseitigung der Verlustabzugsmöglichkeit oder zu einem Ausschluss des Verlustausgleichs kommt; Az. beim BVerfG: 2 BvL 19/14 (s. hierzu Meyer, NWB 38/2014 S. 2824).
  • Solidaritätszuschlag: Verfassungsbeschwerde von sechs Mitgliedern des Deutschen Bundestages aus der Fraktion der FDP gegen die Fortführung des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995 (SolZG 1995) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl I S. 4130), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 vom 10. Dezember 2019 (BGBl I S. 2115); Az. beim BVerfG: 2 BvR 1505/20 (s. hierzu Rätke, kommentierte Nachricht, BBK 22/2023 S. 990 sowie unsere Online-Nachricht v. 06.03.2024).