Buchführung: BMF-Schreiben zu den GoBD veröffentlicht
Insbesondere aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts ergibt sich an verschiedenen Stellen Änderungsbedarf bei den GoBD (BMF, Schreiben v. 11.03.2024 – IV D 2 – S 0316/21/10001 :002).
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) sehen vor, dass im Rahmen einer Außenprüfung auf Verlangen der Finanzverwaltung – neben den aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten – auch alle zur Auswertung der Daten notwendigen Strukturinformationen in maschinell auswertbarer Form durch das geprüfte Unternehmen bereitgestellt werden.
Da gerade die Datenüberlassung dem geprüften Unternehmen erhebliche Probleme bereiten kann, werden Informationen zur Datenüberlassung mit diesem Schreiben als Hilfe bereitgestellt und ersetzt gleichzeitig das BMF-Schreiben v. 28. November 2019.
Quelle: BMF, Schreiben v. 11.03.2024 – IV D 2 – S 0316/21/10001 :002 (GR)