WEG-Recht | Zulässigkeit von Beschlüssen

Der BGH hat in zwei Verfahren über die Voraussetzungen entschieden, unter denen die Wohnungseigentümer für Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum eine von der bisherigen Kostenverteilung abweichende Kostentragung zulasten einzelner Wohnungseigentümer beschließen können (BGH, Urteile v. 22.03.2024 – V ZR 81/23 und V ZR 87/23).