Endlich Wachstum(s-Chancen)
Bundesrat stimmt Wachstumschancengesetz in abgespeckter Form zu
Es ist vollbracht! Nachdem der Bundesrat Ende letzten Jahres dem vom Bundestag verabschiedeten Wachstumschancengesetz nicht zugestimmt hatte, lag dieses monatelang im Vermittlungsausschuss. Dort ruhte es bis zum 21. Februar 2024 wohl auch vor dem Hintergrund des sich plötzlich auftuenden Milliardenlochs im Haushalt. Also wurde gekürzt und gestrichen, vor allem um die Belastungen für Länder und Kommunen abzufedern. Doch auch mit dem gefundenen Kompromiss waren nicht alle glücklich. Denn die Union, die im Vermittlungsausschuss dagegen stimmte – wollte die Zustimmung zum Gesetz mit der Rücknahme der Kürzungen bei den Agrardieselsubventionen verknüpfen, die gar nicht Teil des Gesetzes sind. Nachdem sich auf eine Entlastung bei den Landwirten geeinigt wurde, stimmte der Bundesrat am 22. März 2024 dem Wachstumschancengesetz in der im Vermittlungsausschuss erarbeiteten Form zu.
Damit werden folgende Gesetzesänderungen nach der Veröffentlichung des Gesetzes in Kraft treten:
- Sonderabschreibung für KMU von bis zu 40 Prozent
- Für nach dem 31. März 2024 und vor dem 1. Januar 2025 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens soll erneut die degressive Abschreibung in Höhe des Zweifachen der linearen AfA (maximal 20%) möglich sein.
- Degressive Abschreibung für Wohnungsneubauten in Höhe von 5 Prozent
- Anhebung der Freigrenze für Geschenke auf 50 Euro
- Anhebung Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer auf 9 Euro
- Anhebung der Grenze für die Ist-Besteuerung auf 800.000 Euro
- Anhebung der Freigrenze für Spekulationsgewinne auf 1.000 Euro
- Verlängerung des Übergangszeitraums für die nachgelagerte Besteuerung von Renten bis 2058
- Entbindung von der Abgabepflicht einer Umsatzsteuererklärung für Kleinunternehmer
Hinweis: Einige ursprünglich im Wachstumschancengesetz geplante Regelungen (Abschaffung Besteuerung Dezember Soforthilfe, steuerliche Regelungen zum MoPeG) hatte der Gesetzgeber bereits Ende letzten Jahres aus dem Gesetz ausgegliedert und im Rahmen des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes verabschiedet.