BMF: Bundeseinheitlicher Vordruck für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung; Vordruckmuster USt 7 A

Bundesministerium der Finanzen 22. April 2024, III C 5 – S 7420-a/21/10001 :001 (DOK

2024/0373226

 

1 Anlage

Nach Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Das durch BMF-Schreiben vom 5. November 2019 – III C 3 – S 7532/18/10001 (2019/0915402) – (BStBl I Seite 1041) – neu bekanntgegebene Vordruckmuster

USt 7 A – Anordnung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung

wurde überarbeitet und ist in der aktualisierten Fassung spätestens mit Bekanntgabe dieses Schreibens im Bundessteuerblatt Teil I anzuwenden.

(2) Der Vordruck ist auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters zu erstellen.

Folgende Abweichungen sind zulässig:

Der Vordruck kann bei Anwendung von IT-Programmen in verkürzter Form ausgegeben wer­den, indem im Einzelfall nur die für die Prüfung relevanten Teile des Vordrucks ausgedruckt werden.

Von dem Vordruck kann abgewichen werden, soweit dies aus organisatorischen oder techni­schen Gründen erforderlich ist.