Verfahrensrecht: Vordruck für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Das BMF hat den bundeseinheitlichen Vordruck für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung – Vordruckmuster USt 7 A aktualisiert (BMF, Schreiben v. 22.04.2024 – III C 5 – S 7420-a/21/10001 :001).

Das aktualisierte Vordruckmuster ist spätestens mit Bekanntgabe dieses Schreibens im Bundessteuerblatt Teil I anzuwenden. Der Vordruck ist auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters zu erstellen.

Folgende Abweichungen sind zulässig:

  • Der Vordruck kann bei Anwendung von IT-Programmen in verkürzter Form ausgegeben werden, indem im Einzelfall nur die für die Prüfung relevanten Teile des Vordrucks ausgedruckt werden.
  • Von dem Vordruck kann abgewichen werden, soweit dies aus organisatorischen oder technischen Gründen erforderlich ist.