Minderung des Bruttolohns bei Kindergeldzahlung an den Arbeitgeber
Das im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung an den Arbeitgeber abgetretene und an diesen gezahlte Kindergeld mindert im Jahr der Zahlung den Bruttoarbeitslohn des Arbeitnehmers (BFH, Urteil v. 08.02.2024 – VI R 26/21; veröffentlicht am 10.05.2024).