Gewerbliche Tätigkeit eines Sportlers

Steht eine – an sich nicht steuerbare – sportliche Betätigung mit ihrer gewerblichen Vermark­tung im Rahmen von Sponsoren­verträgen in einem untrenn­baren Sachzusam­men­hang, bilden beide Tätigkeiten einen einheitlichen Gewerbe­betrieb, so dass auch die Sporttätigkeit von der Steuer­pflicht erfasst wird. Liegt ein einheitlicher Gewerbe­betrieb als Sportler vor, stellen finanzielle Unter­stützungs­maßnahmen der Sportförderung aufgrund des weiten Verständ­nisses des Veran­lassungs­begriffs Betriebs­einnahmen dar (BFH, Urteil v. 15.12.2021 – X R 19/19; veröffentlicht am 08.09.2022).