Beschreibung
- Voraussetzungen für die Kleinunternehmereigenschaft
- Rechtsfolgen für den Kleinunternehmer
- Optionsmöglichkeit
- Anwendungsbestimmungen
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Es handelt sich hierbei um Präsentation- und Begleitunterlagen zu unserem angebotenen Webinar, die Ihnen als PDF-Datei übersendet werden.
Die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG ist eine Vereinfachungsregelung im Umsatzsteuerrecht, die Unternehmern mit niedrigen Umsätzen ein Wahlrecht gewährt, weitgehend wie Nichtunternehmer behandelt zu werden. Der Kleinunternehmer unterliegt dennoch dem Umsatzsteuergesetz, auch wenn die Tätigkeit nur nebenberuflich erfolgt; insoweit entsteht auch die Umsatzsteuer, allerdings wird die Steuer durch das Finanzamt nicht erhoben. Im Wesentlichen können Kleinunternehmer daher auf den Ausweis und die Abführung von Umsatzsteuer verzichten.
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