EU: ERWEITERTE BERICHTSPFLICHTEN

Die EU-Kommission will ab 2023 die Qualität der jährlichen Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit steigern, um eine bessere Vergleichbarkeit zu erzielen. Außerdem werden künftig deutlich mehr Unternehmen vom Anwendungsbereich erfasst. Den Mitgliedstaaten soll die Möglichkeit eingeräumt werden, den Markt für Dienstleistungen im Bereich der Nachhaltigkeitsbestätigung für sog. unabhängige Bestätigungsdienstleister zu öffnen. Dadurch könnten auch geringqualifizierte Dienstleister anstelle der Abschlussprüfer damit beauftragt werden, die Qualität ihrer Nachhaltigkeitsinformationen zu bestätigen.