FAMILIENKASSEN: SÄUMNISZUSCHLÄGE
Die bisherige Berechnung der Säumniszuschläge zu Kindergeldrückforderungen durch den Inkasso-Service der Familienkassen ist rechtswidrig. Das entschied das FG Köln (Az. 3 K 3048/17).
Die bisherige Berechnung der Säumniszuschläge zu Kindergeldrückforderungen durch den Inkasso-Service der Familienkassen ist rechtswidrig. Das entschied das FG Köln (Az. 3 K 3048/17).