Insolvenz: Erstattungen
Das Finanzamt darf auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch „Erstattungsbescheide“ erlassen.
Bundesfinanzhof, IX-R-27/18
Pressemitteilung vom 11.08.2022
Pressemitteilung Nr. 31/2022
Steuerbescheide, mit denen eine positive Steuer festgesetzt wird, können ausnahmsweise auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam ergehen, wenn sich unter Berücksichtigung von Anrechnungsbeträgen insgesamt ein Erstattungsbetrag ergibt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 05.04.2022 – IX R 27/18 entschieden.