Verschmelzung US-amerikanischer Kapitalgesellschaften

Bei der Besteuerung eines im Inland steuer­pflichtigen Aktieninhabers einer US-ameri­kani­schen Kapital­gesellschaft findet § 20 Abs. 4a EStG bei einem aufgrund einer Verschmelzung erfolgten Tausch der Aktien mit Spitzen- und Barausgleich keine Anwendung, wenn bei rechts­vergleichender Betrachtung die Verschmelzung aufgrund der hohen Barzahlungen nicht einmal hypothetisch in den Anwendungs­bereich des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Abs. 3 Nr. 5 UmwStG fallen könnte (BFH, Urteil v. 14.02.2022 – VIII R 44/18; veröffentlicht am 18.08.2022).