Haftung für Lohnsteuer des angestellten Geschäftsführers

Aufwendungen eines angestellten Geschäftsführers zur Tilgung von Haftungs­schulden sind auch insoweit als Werbungs­kosten bei dessen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar, als die Haftung auf nicht abgeführter Lohnsteuer beruht, die auf den Arbeitslohn des Geschäftsführers entfällt. Das Abzugsverbot gemäß § 12 Nr. 3 EStG steht dem nicht entgegen (BFH, Urteil v. 08.03.2022 – VI R 19/20; veröffentlicht am 18.08.2022).