Einkommensteuerbescheide in die Schweiz

Eine Zustellung von Einkommen­steuer­bescheiden an einen in der Schweiz wohnhaften Steuer­pflichtigen unmittelbar durch die Post ist völkerrechtlich erstmals für Besteuerungs­zeiträume ab dem 01.01.2018 zulässig (BFH, Urteil v. Urteil vom 08.03.2022 – VI R 37/19; veröffentlicht am 18.08.2022). Gemäß § 122 Abs. 5 Satz 2 AO i.V.m. § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) kann die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn sie im Fall des § 9 VwZG (Zustellung im Ausland) nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht. Die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung kommt nur als letztes Mittel in Betracht, wenn alle Möglichkeiten erschöpft sind, den Verwaltungsakt dem Empfänger in anderer Weise zu übermitteln (u.a. BFH, Urteil v. 09.12.2009 – X R 54/06, BStBl II 2010, 732).