Versicherungsschutz in Leasing-Fällen
Das Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat sich zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Verschaffung von Versicherungsschutz für ein Leasingobjekt geäußert (Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern v. 25.05.2022 – S 7163-00000-2017/001-002).
Hintergrund: Zu den BMF-Schreiben vom 11.05.2021, BStBl 2021 I S. 781, vom 18.6.2021, BStBl 2021 I S. 871, und vom 18.10.2021, BStBl 2021 I S. 2142, zu Garantiezusagen eines Kfz-Händlers als Versicherungsleistung ist die Frage aufgekommen, ob sich die mit den genannten BMF-Schreiben einhergehenden Änderungen auch auf Leasing-Fälle auswirken.
Nach Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene soll Folgendes gelten:
- Die Verschaffung von Versicherungsschutz für ein Leasingobjekt und die im Leasing selbst bestehende Dienstleistung sind umsatzsteuerlich als eigenständige Leistungen anzusehen.
- Versichert der Leasinggeber das Leasingobjekt in diesen Fällen selbst und stellt er die Kosten der Versicherung dem Leasingnehmer gesondert in Rechnung, verschafft der Leasinggeber dem Leasingnehmer Versicherungsschutz. Diese Leistung ist unter den weiteren Voraussetzungen des Abschn. 4.10.2 UStAE nach § 4 Nr. 10 Buchst. b UStG umsatzsteuerfrei.