Handwerkerleistungen: Belastung Gesellschafterverrechnungskonto

Die Steuer­ermäßigung für Hand­werker­leistungen nach § 35a Abs. 3 EStG kann auch nach der Neufassung der Vorschrift durch das JStG 2008 nur in Anspruch genommen werden, wenn der Rechnungs­betrag auf einem Konto des Leistenden bei einem Kreditinstitut gutgeschrieben wird. Die Gutschrift des Rechnungs­betrags im Wege der Aufrechnung durch Belastung des Gesellschafter­verrechnungs­kontos des Steuer­pflichtigen bei der leistungs­erbringenden GmbH genügt den gesetzlichen Anforderungen an den Zahlungs­vorgang nicht (BFH, Beschluss v. 09.06.2022 – VI R 23/20; veröffentlicht am 1.9.2022).