Zufluss von Kapitalerträgen beim beherrschenden Gesellschafter

Dem beherrschenden Gesellschafter einer ausländischen Kapital­gesellschaft fließt ein Gewinn­anteil gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG im Zeitpunkt des Gewinn­ausschüt­tungs­beschlusses zu, wenn die Gesellschaft zahlungsfähig ist und er nach Maßgabe des ausländischen Rechts zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlich über den Gewinnanteil verfügen kann (BFH, Urteil v. 14.02.2022 – VIII R 32/19; veröffentlicht am 01.09.2022).