Grundsteuer: Fristverlängerung gefordert
Der Bund der Steuerzahler fordert eine Fristverlängerung für die Grundsteuererklärung.
Der Bund der Steuerzahler führt hierzu aus:
Eigentümer von rund 36 Millionen Grundstücken müssen bis Ende Oktober eine Grundsteuererklärung einreichen. Bei den Daten handelt es sich in der Regel um Flurstücknummern, amtliche Flächen, Gemeindenamen, Gemarkungsnummern, um Bodenrichtwerte und die Wohnflächen-Größe.
Bei der Feststellungserklärung droht ein „Wirrwarr“, weil die erforderlichen Angaben vom Grundsteuer-Modell der Länder abhängen.
Der Zeitraum zur Abgabe der Feststellungserklärung muss großzügiger bemessen werden – auf jeden Fall bis Ende Januar 2023.
Der Verband vermutet, dass Betroffene die amtlichen Bescheide über die Grundsteuerwerte nicht überprüfen können. Der Rechenweg zur Ermittlung des Grundsteuerwerts wird dort nicht vollständig ausgewiesen. Deshalb fordert der Bund der Steuerzahler, dass die Finanzverwaltung die Berechnung komplett offenlegt. Dies betrifft zum Beispiel angesetzte Flächen, Bodenrichtwerte und Baujahre.