Neustarthilfe Plus: Endabrechnung für prüfende Dritte
Die Endabrechnung der „Neustarthilfe Plus“ ist für prüfende Dritte seit dem 19.08.2022 verfügbar. Hierauf macht das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aufmerksam.
Hintergrund: Die Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus und Neustarthilfe 2022 wurde bzw. wird als Vorschuss auf Basis des Referenzumsatzes 2019 ausgezahlt, um Soloselbständigen eine schnelle Umstellung auf die pandemiebedingte Situation zu ermöglichen und um ihnen eine finanzielle Unterstützung für den Fall zu geben, dass coronabedingte Einschränkungen die Möglichkeiten zur Ausübung der Selbständigkeit eingeschränkt haben. Empfänger der Neustarthilfe(n) sind nach Ablauf des Förderzeitraums verpflichtet, eine Endabrechnung zu erstellen, wenn der Antrag bewilligt oder teilbewilligt wurde.
Nun teilt das BMWK mit, dass die Endabrechnung der „Neustarthilfe Plus“ (Förderzeiträume Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021) durch prüfende Dritte seit dem 19.08.2022 vorgenommen werden kann.