Photovoltaik-Anlagen
Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen an Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bleiben bei Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kW ertragsteuerfrei.
Für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern soll der Umsatzsteuersatz auf null gesenkt werden.
Lohnsteuerhilfevereine dürfen Mitglieder mit ertragsteuerbefreiten Photovoltaikanlagen künftig auch bei der Einkommensteuer beraten.