Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 01.06.2022 (III R 3/21) entschieden, dass die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen ausgeschlossen ist, wenn eine GmbH Teile ihrer Grundstücke an eine teilweise personenidentische, gewerblich tätige GbR verpachtet. Hierfür genügt es bereits, wenn ein Gesellschafter der Personengesellschaft zugleich Gesellschafter des überlassenden Grundstücksunternehmens ist.