AfA-Berechtigung nach entgeltlichem Erwerb eines Anteils

Bundesfinanzhof, IX-R-22/19

Pressemitteilung vom 22.09.2022

Pressemitteilung Nr. 38/2022

Hat der Gesellschafter einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft seinen Anteil entgeltlich erworben, kann er AfA auf die anteilig miterworbenen abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens nur nach Maßgabe seiner Anschaffungskosten und der Restnutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Anteilserwerbs beanspruchen. Verbindlichkeiten der Gesellschaft erhöhen anteilig die Anschaffungskosten des Erwerbers, soweit sie den mittelbar erworbenen abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens einzeln zuzuordnen sind. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 03.05.2022 – IX R 22/19 entschieden.