Ukraine-Krieg: Steuererleichterungen in Niedersachsen
Der völkerrechtswidrige Überfall Russlands auf die Ukraine und die daraufhin erfolgten Sanktionen der EU führen auch für die Bevölkerung und Unternehmen in Deutschland zu schwerwiegenden Folgewirkungen. Niedersachsen lindert die Betroffenheit der Unternehmen durch steuerliche Maßnahmen.
Hierzu wird ausgeführt:
- Zu den wichtigsten Möglichkeiten für Steuererleichterungen gehören die Herabsetzung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, die Stundung oder der Erlass fälliger Steuern sowie der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge. Ein entsprechender Erlass geht den niedersächsischen Finanzämtern zu.
- Wesentlich betroffenen Unternehmen wird empfohlen, sich wegen möglicher steuerlicher Hilfsmaßnahmen, insbesondere und gerade auch wegen einer Anpassung aufgrund der hohen Betriebskosten nicht mehr angemessener Steuervorauszahlungen, mit ihrem Finanzamt in Verbindung zu setzen. Über Anträge wird in jedem Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen schnell entschieden. Die Finanzämter gehen hier mit Augenmaß vor und schöpfen den ihnen hierbei zur Verfügung stehenden Ermessensspielraum verantwortungsvoll aus.
- Auch eine rückwirkende Herabsetzung der dritten Vorauszahlung zum 10.09.2022 ist im Rahmen der Ermessensentscheidung möglich.