Befristete Umsatzsteuersenkung auf die Lieferung von Gas
Der Bundestag hat sich am 22.09.2022 in 1. Lesung mit dem Entwurf eines „Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ (BT-Drucks. 20/3530) auseinandergesetzt.
Das Gesetz sieht vor, dass die Umsatzsteuer auf die Lieferung von Gas befristet von derzeit 19 Prozent auf 7 Prozent abgesenkt wird. Die Senkung der Umsatzsteuer ist im Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 vorgesehen. Wie die Fraktionen schreiben, entspricht der Zeitraum der Absenkung der Umsatzsteuer dem Zeitraum, in dem auch die Gasbeschaffungsumlage erhoben wird.
Damit den Kunden keine zusätzlichen Belastungen aus der obligatorischen Erhebung der Umsatzsteuer auf die Gasbeschaffungsumlage entstehen, soll jetzt die Umsatzsteuer auf den Gasbezug insgesamt gesenkt werden. Denn die steigenden Energiepreise seien bereits jetzt eine große Belastung für viele Bürgerinnen und Bürger. Die Bestrebungen, Deutschland schnellstmöglich unabhängig von russischem Erdgas zu machen, könnten diese Entwicklung verstärken. Auch die Umlage zur Finanzierung der Ersatzbeschaffungskosten der von ausbleibenden russischen Lieferungen betroffenen Gasimporteure werde weitere Preisanstiege nach sich ziehen.
Von den Unternehmen erwarten die Koalitionsfraktionen, dass sie die Senkung der Umsatzsteuer in vollem Umfang an die Verbraucher weitergegeben werden. Die Mindereinnahmen durch die Umsatzsteuersenkung werden bis zum Jahre 2024 auf insgesamt 11,265 Milliarden Euro veranschlagt.