Online-Service „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ – Nutzerkreis

Insbesondere Eigentümer von Eigentumswohnungen, zu denen (Tief-)Garagenstellplätze gehören, können ihre Erklärung jetzt auch über das Angebot „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ übermitteln. Hierauf macht das BMF aufmerksam.
Hierzu führt das BMF weiter aus:
• Die DigitalService GmbH des Bundes ermöglicht nun einem größeren Nutzerkreis die Abgabe der „Grundsteuererklärung für Privateigentum“:
• In den Ländern, die bei der Grundsteuer das „Bundesmodell“ anwenden, ist es ab sofort möglich, das Angebot in Fällen zu nutzen, in denen die Eigentümer einen Anteil an anderem Grundvermögen haben, der zusammen mit dem Grundstück zu erklären ist.
• Damit wurde insbesondere für Eigentümer von Eigentumswohnungen, zu denen (Tief-)Garagenstellplätze gehören, die vereinfachte elektronische Übermittlungsmöglichkeit „Grundsteuerererklärung für Privateigentum“ freigeschaltet.