Gesetzgebung: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022

Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 (BT-Drucks. 20/3879) soll ein Bündel von Steuerrechtsänderungen auf den Weg gebracht werden.
Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören die Schaffung eines direkten Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer sowie die Erhöhung von Pausch- und Freibeträgen. Durch die Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer soll die Auszahlung bestimmter zukünftiger Leistungen des Bundes wie z. B. Nothilfen oder Klimagelder erleichtert werden.
Durch die verschiedenen Maßnahmen sollen die Steuerzahler im kommenden Jahr um 3,16 Mrd. € und bis 2026 um rund 6,9 Mrd. € entlastet werden.
Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 sieht u.a. vor:
• Der Sparer-Pauschbetrag soll von derzeit 801 € auf 1.000 € für Alleinstehende und von 1.602 auf 2.000 € für Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner erhöht werden. Zur leichteren technischen Abwicklung sollen bereits erteilte Freistellungsaufträge prozentual erhöht werden.
• Bei der Altersvorsorge soll der vollständige Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023 vollzogen werden. Bisher waren für 2023 96 % und 98 % für 2024 vorgesehen. Damit soll eine doppelte Besteuerung vermieden werden.
• Der Grundrentenzuschlag soll steuerfrei gestellt werden. Dadurch könnte der Grundrentenzuschlag steuerlich unbelastet in voller Höhe zur Verfügung stehen und so ungeschmälert zur Sicherung des Lebensunterhalts beitragen, heißt es in dem Entwurf.
• Verbessert wird die Abschreibung von Immobilien. Der lineare AfA-Satz zur Abschreibung von Wohngebäuden, die nach dem 31.12.2023 fertiggestellt werden, soll von 2 auf 3 % angehoben werden. Damit würden zukünftig alle Gebäude grundsätzlich über einen Zeitraum von 33 Jahren abgeschrieben.
• Erhöht wird der Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden und auswärts untergebracht sind. Der Betrag soll von 924 € auf 1.200 € pro Kalenderjahr erhöht werden.