Pfändungsfreigrenzen-Rechner und Pfändungstabellen-Generator

Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat u.a. einen Pfändungsfreigrenzen-Rechner veröffentlicht, mit dem die Höhe des unpfändbaren Nettoeinkommens ermittelt werden kann.
Hintergrund: Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen wird jeweils zum 01.07. eines jeden zweiten Jahres an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrages für das sächliche Existenzminimum angepasst (s. hierzu zuletzt unsere Online-Nachricht v. 01.08.2022).
Hierzu führt das Justizministerium NRW weiter aus:
• Neben der Berechnung der Pfändungsfreigrenzen können sich Nutzer mit dem Pfändungstabellen-Generator auf ihre Bedürfnisse angepasste Pfändungstabellen nach § 850c ZPO erstellen lassen. Dabei besteht die Möglichkeit, nicht nur zwischen alten und aktuellen Freigrenzen zu wählen, sondern den Umfang der Tabelle selbst zu beeinflussen.
• Die Tabelle wird im HTML-Format ausgegeben. Ein Download als PDF-Datei ist ebenfalls möglich.