Kindergeld: Erlöschen der Kindergeldansprüche infolge

Musste das Jobcenter wegen unterlassener oder verzögerter Kindergeldzahlungen an den Kindergeldberechtigten höhere Leistungen erbringen, kann es gem. § 74 Abs. 2 EStG i. V. mit § 104 SGB X einen Erstattungsanspruch gegen die Familienkasse haben und können die Kindergeldansprüche des Berechtigten gem. § 74 Abs. 2 EStG i. V. mit § 107 SGB X als erfüllt gelten und gem. § 47 AO erloschen sein. Dies gilt nicht, wenn die Familienkasse das Kindergeld für den jeweiligen Monat im jeweiligen Monat ausgezahlt hat oder wenn die Familienkasse bereits selbst geleistet hat, bevor sie von der Leistung des Jobcenters Kenntnis erlangt hat (BFH, Urteil v. 02.06.2022 – III R 9/21; veröffentlicht am 20.10.2022).