Gewerbesteuer: Beginn der Gewerbesteuerpflicht
Über das Merkmal des Beginns der sachlichen Gewerbe¬steuer¬pflicht ist selbständig im Verlust¬feststellungs¬verfahren gem. § 10a GewStG zu entscheiden. Die sachliche Gewerbe-steuer¬pflicht eines gewerblichen Grundstückshändlers beginnt frühestens mit dem Abschluss eines (wirksamen) Kaufvertrags über eine erste Immobilie, denn erst hierdurch wird er in die Lage versetzt, seine Leistung am Markt anzubieten (BFH, Urteil v. 01.09.2022 – IV R 13/20; veröffentlicht am 20.10.2022).