Energiepreispauschale für Rentner und Verdienstgrenze bei den Midijobs
Der Bundestag hat am 20.10.2022 den Gesetzentwurf für die Zahlung einer Energiepreispauschale an Rentner und für Änderungen der Verdienstgrenze bei den Midijobs in 2./3. Lesung beschlossen (BT-Drucks. 20/3938). Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (BT-Drucks. 20/4095) und ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit zugrunde (BT-Drucks. 20/4102).
Die EPP von 300 Euro soll erhalten, wer zum Stichtag 01.12.2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz oder dem ersten und zweiten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes hat. Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland.
Die Energiepreispauschale soll als Einmalzahlung durch die Rentenzahlstellen oder die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen Anfang Dezember 2022 ausgezahlt werden. Die Energiepreispauschale ist sozialversicherungsfrei und wird automatisch ausgezahlt.
Bestandteil des Gesetzentwurfes ist außerdem, für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Übergangsbereich die Obergrenze von 1.600 Euro auf 2.000 Euro im Monat anzuheben. Mit der Ausweitung des Übergangsbereichs sollen Beschäftigte bei den Sozialversicherungsbeiträgen in einer Größenordnung von rund 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet werden, für die Sozialversicherung insgesamt ergeben sich dadurch ab 2023 allerdings jährliche Mindereinnahmen.