Vollverschonung von Betriebsvermögen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 26.07.2022 (II R 25/20) entschieden, dass bei einer einheitlichen Schenkung von mehreren wirtschaftlichen Einheiten die Prüfung auf Vollverschonung nach §§ 13a und 13b ErbStG jeweils einzeln durchzuführen ist. Dementsprechend ist für jede einzelne Einheit auch eine Erklärung zur optionalen Vollverschonung i.H.v. 100 % abzugeben.