Zugangsnachweis bei Versand mehrerer Steuerbescheide
Das FG Münster hat entschieden, dass vom Zugang eines Steuerbescheids trotz Bestreitens des Steuerpflichtigen auszugehen ist, wenn nachgewiesen ist, dass ein tatsächlich zugegangener anderer Bescheid vom Rechenzentrum im selben Umschlag versandt wurde (FG Münster, Urteil v. 16.08.2022 – 6 K 2755/21 E).