Bundestag beschließt Inflationsausgleichsgesetz

Der Bundestag hat am 10.11.2022 den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf „zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ (Inflationsausgleichsgesetz – InflAusG) (BT-Drucks. 20/3496) in 2./3. Lesung verabschiedet. Der Abstimmung lag die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom Vortag (BT-Drucks. 20/4378) zugrunde.
Die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wollen durch verschiedene steuerliche Maßnahmen wie die Anhebung des Grundfreibetrages und des Kinderfreibetrages sowie durch ein höheres Kindergeld die Belastungen durch die Inflation reduzieren. Mit der Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags werde die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der Steuerpflichtigen ab 2023 gewährleistet, heißt es in dem Entwurf.