Änderungen der einkommensteuerrechtlichen Behandlung PV-Anlagen
Die Änderungen bei der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von PV-Anlagen werden nicht erst ab 2023, sondern schon für das Besteuerungsjahr 2022 gelten!
Dies ist das Ergebnis der Beratungen am 30.11.2022 im Finanzausschuss des Bundestags.
Das JStG 2022 wurde am 2.12.2022 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat muss noch zustimmen (voraussichtlich am 16.12.2022).