Bilanzierung: ertragsteuerliche Behandlung von Genussrechtskapital

Mit Schreiben vom 01.11.2022 hat das BMF den Entwurf eines Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von Genussrechtskapital an bestimmte Verbände versandt. Ihnen wird bis zum 30.11.2022 Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Entwurf gegeben.
Gegenstand des Schreibens ist die steuerbilanzielle Zuordnung von Kapital, das insbesondere eine Kapitalgesellschaft durch die Einräumung von Genussrechten erhält.