Gesetzgebung: Entwurf eines zweiten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen
Sanktionen sollen in Zukunft besser durchgesetzt werden können. Dazu haben die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (BT-Drucks. 20/4326) vorgelegt.
Eine der wichtigsten Maßnahmen besteht in der Einrichtung einer Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung auf Bundesebene. Dort soll auch eine Hinweisannahmestelle eingerichtet werden. Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung soll im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen angesiedelt werden, um Synergieeffekte vor allem zwischen der Sanktionsdurchsetzung und der Geldwäschebekämpfung zu erzielen. Aus Effizienzgründen soll die Zentralstelle zunächst an eine bestehende Behörde angegliedert werden. Im späteren Verlauf soll sie in die neu zu errichtende Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität überführt werden. Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass bei Immobilientransaktionen nicht mehr mit Bargeld bezahlt werden darf.