Modernisierung des Steuerverfahrensrechts

Der Bundestag hat am 10.11.2022 das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts“ (BT-Drucks. 20/3436, 20/4228) in 2./3. Lesung in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 20/4376) gebilligt.
Mit dem Gesetz sollen Betreiber digitaler Plattformen verpflichtet werden, an das BZSt Informationen zu melden, die eine Identifizierung der auf den Plattformen aktiven Anbieter und die steuerliche Bewertung der von diesen durchgeführten Transaktionen ermöglichen. Meldepflichtig seien Anbieter sowohl aus dem Inland als auch aus anderen EU-Mitgliedsländern. Dazu ist auch ein automatischer Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedsländern geplant.
Außerdem sieht das Gesetz Änderungen bei der Durchführung von steuerlichen Außenprüfungen vor. Diese Außenprüfungen sollen zeitnaher durchgeführt und beschleunigt werden.
Folgende Änderungen wurden auf Empfehlung des Finanzausschusses des Bundestages in das Gesetz aufgenommen (BT-Drucks. 20/4376, Stand: 09.11.2022):
• Möglichkeit eines Antrags auf Auskunft zum Anwendungsbereich des PStTG;
• EU-Amtshilfegesetz, Automatische Übermittlung von Informationen, Finanzverwaltungsgesetz, Aufgaben des BZSt;
• Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist (§ 171 Absatz 4 AO – neu -);
• Änderungen beim qualifizierten Mitwirkungsverlangen (§ 200a AO – neu – );
• Geänderte Inkrafttretens- und Anwendungsregelungen zu den Änderungen der Abgabenordnung und verlängerte Erprobung alternativer Prüfungsmethoden.