Jahressteuergesetz 2022 in geänderter Fassung vom Bundestag verabschiedet

Der Bundestag hat am Freitag, 02.12.2022 das Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet. Das Jahressteuergesetz 2022 muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Dort soll es am 16.12.2022 auf der Tagesordnung stehen. Der Finanzausschuss des Bundestags hat keine Erhöhung der Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer in das Jahressteuergesetz aufgenommen. Auch im Finanzausschuss des Bundesrats (Sitzung am 01.12.2022) gab es keine Ländermehrheit für die Initiative Bayerns zur Erhöhung der Freibeträge.