Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG bei Saldierung der Vorsteuer
Das BMF hat ein Schreiben zur Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG bei Saldierung der Vorsteuer veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 22.11.2022 – III C 2 – S 7316/19/10003 :002).
Hintergrund: Mit Urteil vom 01.02.2022 – V R 33/18 hat der BFH entschieden, dass die Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG einen ursprünglichen Vorsteuerabzug voraussetze (LS 1). Ein solcher könne sich in den Fällen des § 13b UStG a. F. aus der Saldierung der Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 2 Satz 1 UStG a. F. mit dem Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG ergeben (LS 2).
Das BMF vertritt hierzu folgende Auffassung:
• Neben den vom BFH entschiedenen Fällen eines Übergangs der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG und einem korrespondierenden Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG gelten die Grundsätze auch für andere Fälle einer denkbaren Vorsteuersaldierung, z. B. einem innergemeinschaftlichen Erwerb nach § 1a UStG mit einem korrespondierenden Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG.
• Weiterhin betrifft die Entscheidung alle Vorsteuerberichtigungen nach § 15a UStG, nicht nur – wie vom BFH entschieden – die nach Absatz 1.
Darüber hinaus hat das BMF den UStAE in Abschnitt 15a.1 Abs. 4 angepasst.