Gewinnverteilungsabrede im Fall der Nichtinvestition nach § 7g EStG

Eine nach Ablauf des Abzugsjahres getroffene Gewinnverteilungsabrede, die für den Fall der Nichtinvestition eine vom bisher geltenden Gewinnverteilungsschlüssel abweichende Zuordnung des Gewinns aus der Rückgängigmachung des IAB trifft, ist steuerrechtlich nicht zu berücksichtigen (BFH, Urteil v. 29.09.2022 – IV R 18/19; veröffentlicht am 08.12.2022).