Bayern verlängert Frist für Abgabe der Grundsteuererklärung

Im Freistaat erhalten Grundstückseigentümer drei Monate mehr Zeit. Ursprünglich endete die Frist am Dienstag.
Wie Finanzminister Füracker die erneute Verschiebung begründet.
Bayern verlängert die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Diese endete am Dienstag. Nun sollen Grundstückseigentümer weitere drei Monate Zeit bekommen, also bis Ende April, wie Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung ankündigte. Damit ist der Freistaat bislang alleine.
In Bayern seien bis zum Ende der Abgabefrist etwa 4,3 Millionen Erklärungen abgegeben worden, sagte Füracker, das entspricht knapp 70 Prozent. Insbesondere steuerberatende Berufe hätten darauf hingewiesen, dass sie sehr ausgelastet seien, mit der Fristverlängerung komme man diesen entgegen. „Wir wollen niemanden ärgern“, sagte Füracker, „wir wollen dieses Steuerverfahren ordnungsgemäß durchführen.“ Daher werde die Frist um weitere drei Monate verlängert. Gleichwohl wolle man „nicht Kraft verschwenden mit ewigen Verlängerungsdebatten“.

Ursprünglich war die Abgabefrist für die neuen Grundsteuererklärungen auf Ende Oktober 2022 terminiert gewesen. Diese Frist war dann aber deutschlandweit bis einschließlich 31. Januar verlängert worden. Eine weitere bundesweite Verlängerung der Frist gab es bis zuletzt nicht. Und auch die bayerische Entscheidung kommt nun sehr überraschend.
Füracker hatte kurz vor Auslaufen der bisherigen Frist lediglich betont, dass nicht unmittelbar Sanktionen drohten, wenn jemand seine Grundsteuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben hat. „Es hat jetzt niemand zu befürchten, dass da morgen eine Strafe kommt. Auch nicht die nächsten Tage oder Wochen“, hatte Füracker am Dienstagmorgen im Bayerischen Rundfunk gesagt.

Ab 2025 wird die Grundsteuer für weit mehr als sechs Millionen wirtschaftliche Einheiten in Bayern auf einer neuen Bemessungsgrundlage berechnet. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist. In Bayern wird bei der Neuberechnung ein eigenes Modell zugrunde gelegt, da der Staatsregierung das Bundesmodell „zu bürokratisch“ ist.