Übergang zur Außenprüfung bei einer Kassen-Nachschau

Werden bei der Kassen-Nachschau dem Prüfer nicht die erbetenen Unterlagen übergeben, ist dies ein Grund, den Übergang zur Betriebsprüfung anzuordnen. Der Betriebsprüfer verwirkt nicht die Möglichkeit des Übergangs, wenn er diesen nicht sofort anordnet, sondern er dem Steuerpflichtigen zunächst die Chance einräumt, die Unterlagen nachzureichen (FG Hamburg, Urteil v. 30.08.2022 – 6 K 47/22, NZB anhängig, BFH-Az. XI B 93/22).