Stipendium während der Corona-Pandemie

Zahlungen aus einem Stipendien-Sonderprogramm zur Kompensation coronabedingter Einnahmeausfälle sind nicht von der Einkommensteuer befreit (FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 25.11.2022 – 10 K 10005/22).
Hintergrund: Nach § 3 Nr. 44 EStG sind u.a. Stipendien, die aus öffentlichen Mitteln zur Förderung der Forschung oder zur Förderung der wissenschaftlichen oder künstlerischen Ausbildung oder Fortbildung gewährt werden unter bestimmten weiteren Voraussetzungen steuerfrei.