Zugangsvermutung bei regelmäßig zustellungsfreien Tagen (3 Tage)

Die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO entfällt, wenn innerhalb der dort genannten 3-Tages-Frist an einem Werktag regelmäßig keine Postzustellung stattfindet (FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.08.2022 – 7 K 7045/20; Revision anhängig, BFH-Az. VI R 18/22).
Hintergrund: Nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO gilt ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch die Post übermittelt wird, als bekannt gegeben bei einer Übermittlung im Inland am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post, außer wenn er nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsakts und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.